Hallo Wohnungsanbieter,

angeblich grassiert im Moment eine Abmahnwelle, die sich auf die Mietpreise von Ferienwohnungen bezieht.

Der BGH hat mit Urteil vom 06.06.1991 (Az.: I ZR 291/89) zur Preisauszeichnung entschieden:

„Ein Reiseveranstalter ist verpflichtet, in seiner Werbung bei der Anzeige von Mietpreisen für Ferienwohnungen Endpreise anzugeben, in welche die pauschal und nicht in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung einbezogen sind und ebenso die von vornherein festgelegten Kosten für Bettwäsche und Endreinigung, sofern die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht ausdrücklich freigestellt ist.“

Also wer zwingend Bettwäsche verteilt oder die Endreinigung vorsieht, muss diese Kosten in den jeweiligen Preis einberechnen.

Einzeln ausgewiesen dürfen Positionen wie Bettwäsche oder Endreinigung nur sein, wenn dem Mieter die Entscheidung frei steht, ob er davon Gebrauch macht oder nicht.

Also egal, ob wieder mal Abmahnabzocker unterwegs sind oder nicht, Jeder sollte seine Preisdarstellung überprüfen, um nichts zu riskieren.