Hallo,
ich bin die Betreiberin von Liebesversteck,
habe letztens mal wieder einen Verlust einer Peitsche feststellen müssen.
Da ich immer korrekt Bestandsaufnahme mache, weiß ich auch wer Sie mitgenommen hat. Wir reagiere ich? Derjenige behauptet natürlich, war er nicht.
Dann stellen sich manche Gäste bei einer Anzahlung immer zickig an.
Wie reagiert Ihr darauf?
Wäre dankbar für Erfahrungswerte.
Karina
Anzahlung
SM-Wohnungen Posted on 2011-01-05 13:02- Kommentare(9) https://blog.sm-spielwiese.de/?p=47
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Hallo an alle,
Ich möchte einmal hier meine Erfahrungen einbringen.
Die Sachsen-Suite in Döbeln ist in letzter Zeit auch gewachsen. Von den
Einrichtungsgegenständen, als auch im gesamten Wohnbereich. Zu unseren
Gästen zählen nicht nur der „otto normalverdiener“ sondern durch den
Preis der Suite und der Liebe die wir investiert und haben kommen auch
angesehene Gäste, die BDSM ausleben und jenes mit Stil und Niveau.
Natürlich kann man im Voraus nie gleich sagen, dass sind nette Leute,
die verlassen das Domizil wieder hübsch und hatten eine aufregende Zeit,
aber wenn man einen Kennerblick hat, kann man durchaus dieses ansehen.
Bis jetzt hatte ich immer nette Lezte in den Suiten und diese haben es
immer ordentlich verlassen. Utensielien fehlten noch nie, es kann sein,
dass mal ein Glas zerbricht, aber das wird dann immer angegeben und
deswegen reiß ich keinen den kopf ab.
Ich denke von mir aus, wenn man freundlich , zuvorkommend und nett ist, bekommt man dieses auch wieder.
Anzahlungen und der Gleichen habe ich noch nie verlangt, es hat immer gut geklappt bis jetzt und halte das auch so aufrecht.
Klar
möglicherweise kann uach mal was passieren, Krankheit, oder absagen,
wegen Arbeit, wie auch immer. Wenn das rechtzeitig bekannt gemacht wird
ist das doch alles in Ordnung.
in dem Sinne
Lg Sachsen Suite
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Mietstudio Braunschweigs
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und der Inhaberin des Mietstudios Braunschweig – nachfolgend „Vermieter“ genannt. Die AGB’s gelten für den Mieter bei seiner Buchung als anerkannt. Davon abweichende Abmachungen sind nur gültig, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt worden sind.
Der Vermieter ist: (Name, Anschrift, Telefon [bei kostenplichtigem Telefon muss angegeben werden, wie teuer], Mail-Adresse, Steuernummer – oder hier entsprechend auf das Impressum – am besten mit Link – hinweisen)
Zum Zustandekommen eines Mietvertrages zwischen den Vertragsparteien bedarf es nicht zwingend der Schriftform als Brief. Beiderseitig abgegebene Zusagen über Zeit und Umfang der Anmietung der Räumlichkeiten und deren Gegenstände über elektronischem Weg wie Email oder Fax sind verbindlich.
Der Mietvertrag wird rechtskräftig, wenn eine Buchungsbestätigung dem Mieter per Email zugesandt wird.
Vertragstexte werden ausschließlich in deutscher Sprache geführt und werden dem Mieter durch Email-Korrespondenz mitgeteilt. Somit sind diese jederzeit für den Mieter einsehbar.
2. Nutzung
Der Mieter hat sich beim Mietantritt über die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Funktion der Mietsache zu bezeugen. Werden Mängel nicht unmittelbar gerügt, gelten die Räumlichkeiten und alle mit vermieteten Gegenstände als ordnungsgemäß abgenommen. Für alle mit vermieteten Gegenstände wird eine Bestandsliste als Übergabeprotokoll geführt.
Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten und Gegenstände pfleglich zu behandeln und nur zu den ihnen zugedachten Zwecken zu verwenden. Die mit vermieteten Gegenstände und Studioteile dürfen nur innerhalb der gemieteten Räumlichkeiten benutzt werden.
Der Mieter verpflichtet sich ferner, durch sein Verhalten und durch die vorhandenen Einrichtungen eine unnötige Störung der Nachbarn zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Sessions bei geöffneten Fenstern und Türen. Aus Diskretion und Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn sind diese während dieser Zeit geschlossen zu halten.
Die Verwendung von Materialien und Hilfsmitteln, durch die eine Beschädigung oder Verunreinigung der Studioräume und Geräte sowie eine Gefährdung der Gesundheit von Menschen verursacht werden könnte, ist untersagt.
In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behält der Vermieter das Hausrecht.
3. Personalien
Der Mieter hat sich gegenüber dem Vermieter durch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses zu identifizieren. Der Vermieter ist berechtigt, zur Klärung eventueller nachträglicher Ansprüche, die persönlichen Daten des Mieters in seinen Unterlagen aufzubewahren bzw. auf elektronischen Medien zu speichern. Eine separate Einwilligung des Mieters hierin ist nicht notwendig.
Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Daten des Mieters diskret und vertraulich behandelt werden.
4. Preise, Mietzeit, Reservierung und Zahlung
Der Mietzins ist zu Beginn der Anmietung in Bar zu entrichten. Der Mietpreis und die Mietdauer des Studios gehen aus der jeweils aktuellen Preisliste hervor.
Für eine Reservierung ist eine termingebundene Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtmietpreises auf das in der Reservierungsbestätigung angegebene Konto zu leisten. Der Mieter wird über den Zahlungseingang informiert und erhält eine Buchungsbestätigung per Email. Erst dann gilt die Buchung des Mietstudios als rechtskräftig. Sollte in diesem termingebundenen Zeitrahmen keine Anzahlung eingehen, wird die Reservierung automatisch hinfällig.
Ist die Reservierung so kurzfristig, dass eine Anzahlung nicht mehr möglich ist, bekommt der Mieter eine Buchungsbestätigung mit der Anweisung, den Mietpreis bei Mietbeginn zu 100% in bar zu entrichten.
Die berechnete Dauer der Vermietung beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Bei Mietzeitüberschreitungen werden angefangene Stunden jeweils zu einer vollen Stunde aufgerechnet. Auch bei Zeitüberschreitungen ist die Miete sofort fällig und in bar zu entrichten.
Alle aufgeführten Preise stellen Endpreise dar einschließlich aller damit verbundener Preisbestandteile inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Mietpreis mit enthalten ist die Benutzung von Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher, sowie Geschirr und Besteck sowie alle weiteren mit vermieteten Gegenstände. Ebenso Strom, Wasser und Heizung.
5. Eigentum und Haftung
Die Räumlichkeiten mit allen Bestandteilen und die mit vermieteten Gegenstände bleiben Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat Dritte auf das Eigentum des Vermieters ohne Aufforderung selbstständig hinzuweisen.
Der Mieter übernimmt die Haftung für die Einrichtung des Studios und aller mit vermieteten Gegenstände vom Zeitpunkt des Mietbeginns bis zum Zeitpunkt des Mietendes und haftet in vollem Umfang für alle Sach- und Personenschäden und Verluste, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Studionutzung stehen. Die Haftung des Mieters gilt auch für durch Dritte verursachte Schäden oder Verluste.
Beschädigungen oder Verluste sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Beschädigungen werden dem Mieter zum Wiederherstellungspreis und Verluste zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Die Versicherungspflicht hat der Mieter zu tragen.
6. Übergabe
Der Vermieter erstellt bei Übergabe und Rücknahme zusammen mit dem Mieter ein Übergabeprotokoll für alle mit vermieteten Gegenstände. Diese werden auf jeden Fall als einwandfrei herausgegeben anerkannt. Verzichtet der Mieter bei Mietende auf die Mitwirkung beim Übergabeprotokoll, erkennt der Mieter die vom Vermieter durchgeführte Kontrolle der mit vermieteten Sachen an.
7. Stornierung
Bei Stornierung einer bereits schriftlich oder elektronisch bestätigten Anmietung seitens des Mieters, werden dem Mieter 50% des Mietpreises als Kosten für entgangene Einnahmen in Rechnung gestellt, wenn die Stornierung weniger als 30 Tage vor Mietbeginn erfolgt.
8. Datenschutz
Der Datenschutz nimmt für den Vermieter einen hohen Stellenwert ein. Er hält sich bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung streng an die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstedatenschutzgesetzes. Grundsätzlich können alle Angebote des Vermieters besucht werden, ohne persönliche Daten zu hinterlassen.
Für Reservierungen und Mietverträge werden jedoch Informationen benötigt. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten jedoch nur für die Abwicklung dieser Verträge.
9. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Braunschweig, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten ein oder mehrere Punkte dieses Vertrages ungültig sein, bleiben die restlichen Punkte dieses Vertrages davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Regelungen in Kraft.
Hallo,
das mit den 10,- EUR habe ich nur so als ‚Verlustrechnung‘ gemeint. Denn für 4 Std. nehme ich in der Woche 60,- EUR, und wenn mir für 50,- EUR Gewichte mit Klammern geklaut werden – ja, dann habe ich ein sattes Verlustgeschäft gemacht, weil mir dann gerade mal noch 10,- EUR Einnahmen bleiben, und ich dann auch noch sauber machen muss…
Als nächsten Beitrag stelle ich mal meine AGB rein, die auch dieses Thema mit behandelt. Diese darf gerne kopiert und entsprechend für sich abgewandelt werden. Ich übernehme allerdings keine Verantwortung dafür, ob diese abmahnfähig ist oder nicht. Ich habe aber Erfahrung durch mehrere Shops, die ich im Internet betreibe. Über die Jahre bin ich 3 Mal angemahnt worden. Zweimal hatte ich Glück, aber einmal durfte ich ca. 900,- EUR an den RA der Gegenseite zahlen. Aber so sind meine AGBs letztendlich immer abmahnsicherer geworden. Bei einem Mietstudio oder einer Ferienwohnung weiß ich allerdings nicht, wie es mit einem Widerrufsrecht o.ä. aussieht, das bei einer Handelsware ja zwingend notwendig ist. Ich denke da an Stornierungsklauseln, Rücktritt einer bereits gezahlten, bzw. angezahlten Vermietung. Denn über einer Internet-Buchung entsteht ja schon ein rechtskräftiger Vertrag.
LG Natascha
Ich danke Ihnen für Ihr Kommentar.
Da mein Mann und ich keine Zeit haben selber mal zu schauen, durch unsere
Gastronomie, womit wir noch sehr beschäftigt sind, bin ich über Erfahrungswerte
die Andere machen sehr dankbar. Möchte noch fragen wie Sie mit 10,00 € Reinigungskosten hinkommen? 1,5 Stunden brauche ich zum reinigen und wenn ich die Wäsche nicht selber mache kostet mich das alleine schon 5,60 €.
Bei einer Grundreinigung mit Fenstern ect. liegt man auch locker bei 2,5 Std.
Liebe Grüße
Karina Pollmanns
Hallo,
ich habe eine Vertragsliste mit meinen Utensilien gemacht, auf die ich auch die Daten meiner Gäste eintrage. Diese lasse ich mir unterschreiben. Es steht dort geschrieben, dass ich es haftbar mache, wenn etwas wegkommt oder beschädigt wird. So überprüfen die Gäste einerseits selbst, ob alles vorhanden ist.
Ansonsten hängt alles, was größer ist, an seinem ureigenen Haken, und was kleiner ist, liegt in einer kleinen Schale mit Stückzahlangabe.
In der Woche nehme ich bis zu 4 Stunden 60,- EUR. Und wenn dann ein paar Klemmen mit Gewichte fehlen würden, die immerhin 50,- EUR gekostet haben(!) – dann wäre das für mich wirklich ärgerlich, weil ich nun für 10,- EUR reinigen und Wäsche waschen darf…
Ich denke ferner an eine Kaution von 50,- bis 100,- EUR nach. Denn bei den Spielwiesen, die ich mit meinem Mann schon besucht habe, war das Gang und Gebe. Und wir fanden das völlig in Ordnung.
also meines wissens, müssen die daten bei übernachtungsgästen nachweisbar sein. es könnte ansonsten schnell der eindruck erweckt werden, dass es um einnahmen sind, die ggf. nicht versteuert werden. dies ist auch eindeutig im gesetz geregelt. eine gästekartei ist m. . nicht erforderlich. aber was haben diskretionsgründe mit einer gästekartei zu tun???? grübel
auch in einer pension ist es erforderlich, dass man die bisherigen gäste mal nachweisen muß. weiterhin ist mir nicht ganz klar, wie man eine pension führen kann, ohne entsprechende nachweise. Da ich davon ausgehe, dass die kneipe mit pension als gewerbe angemeldet sein wird, müssen natürlich auch für andere (finanzamt, gewerbeamt, polizei etc.) eine möglichkeit bestehen, die übernachtungsgäste zu identifizieren. ob es sich um ein hotel mit 5 zimmern oder einer kneipe mit übernachtungsmöglichkeit (pension) handelt, ist m. e. egal.
Danke für Eure Antworten. Ist hilfreich. Habe noch eine Frage.
Wir legen aus Diskretionsgründen keine Gästekartei an. Hat jemand rechtliche
Erfahrungen was das steuerliche angeht. Da wir eine Gaststätte haben läuft
diese Angelegenheit über Vermietung Pension. Leider können wir aus Investitiongründen keine Vermietung unter den Tisch fallen lassen. Muß man wie
in einem Hotel sämtliche Daten der Gäste aufnehmen? Kann uns das Finanzamt irgendwelche Probleme bereiten?
Karina
Ich war neulich im Gargoyle spielen. Dort berichtete man mir, daß es immer wieder Schwund gab. Nicht einmal das Einfärben der Spielgeräte verhinderte das.
Ich würde die Geräte auf einem Brett abhängen, wo deren Position mit den gezeichneten Umrissen festgelegt ist. Das hilft erstens bei der Kontrolle auf den ersten Blick und ich vermute legt die Hürde für Mitnehmer höher.
http://quicklypedia.intodit.com/uploads/page_images/0000/0264/werkzeugbrett.JPG
Aber ich denke Schwund ist immer, den sollte man wohl einkalkulieren.
Hat jemand Erfahrung mit solchen optischen Vorsortierungen?
Master Harry
also solche Vorfälle passieren. Sowas kann man eben auch nicht ausschließen, es sei denn, man macht bei Einzug und beim Auszug immer eine genaueste Detailüberprüfung. Fazit: Nicht wieder an solche Personen vermieten und gut ist. Eine rechtliche Möglichkeit ohne Übergabeprotokolle hat man nicht. Uns ist bekannt, dass sowas einige versucht haben, aber keinen Erfolg hatten.
Bzgl. einer Anzahlung gibt es keine Ausnahmen und basta. Wer es nicht will, ist sein Problem, nicht unseres. Auf solche Themen lassen wir uns n i c h t ein. Haben wir auch noch kein Problem bisher mit gehabt, egal ob Gäste aus BRD, Holland, Belgien, Schweiz, Italien etc. Bekommen von uns immer alles via e-mail mitgeteilt und gut ist. Wie gesagt, bisher keinerlei Schwierigkeiten gehabt.
Viel schlimmer ist es doch, wenn die Räumlichkeiten versaut werden. Denn der finanz. Schaden ist bedeutend höher. Wenn sowas mal passiert und die Gäste nichts sagen, bekommen sie eine e-mail, dass bei uns keine Buchung mehr möglich ist. Fertig
Wer mit dem Abhandenkommen einer Peitsche oder sonstigen Kleinigkeiten nicht klarkommt, sollte sich schnell aus der Vermietbranche verabschieden.