Hier stelle ich Euch den Link zu einem Artikel ein, der fundierte Erkenntnisse zu Sexualmoral und Strafrecht aus dem Horizont eines kritisch denkenden Bundesrichters widergibt. Das die Chose an den Fall Edathy angehangen ist, sollte dabei den Blick für das Wesentliche nicht versperren. http://www.zeit.de/2014/10/staatsanwaltschaft-fall-edathy